Erstattungsfähigkeit des ADVENTURE Wie in der Rubrik "durchgeführte Prüfungen" zu sehen, sind für die Vergabe einer Hilfsmittelnummer in Deutschland komplexe Produktprüfungen zu erfüllen und zu bestehen. Hinzu kommen noch weitere Prüfungen, welche andere Länder verlangen (CERAH in Frankreich, Hjälpmedelsinstitutet in Schweden, FDA in USA usw.)
Nachdem Alber alle Prüfungen rund um die Fahrzeugsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit erfolgreich abgelegt hatte, stand der Aufnahme des ADVENTURE in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen nichts mehr im Wege.
Seit dem 01.11.2003 ist der ADVENTURE A10 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 SGB V gelistet unter der Positionsnummer: 18.50.04.0069. Er ist damit anerkanntes Hilfsmittel und in vollem Umfang erstattungsfähig. |